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   VG München, 01.07.2022 - M 13 K 18.30039   

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VG München, 01.07.2022 - M 13 K 18.30039 (https://dejure.org/2022,54276)
VG München, Entscheidung vom 01.07.2022 - M 13 K 18.30039 (https://dejure.org/2022,54276)
VG München, Entscheidung vom 01. Juli 2022 - M 13 K 18.30039 (https://dejure.org/2022,54276)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 4 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; MRK, Art 3
    Äthiopien: Kein Anspruch auf Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutz; Sicherung Existenzminimum möglich

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

    Auszug aus VG München, 01.07.2022 - M 13 K 18.30039
    Dieses Mindestmaß kann erreicht sein, wenn der Ausländer seinen existentiellen Lebensunterhalt nicht sichern kann, kein Obdach findet oder keinen Zugang zu einer medizinischen Basisbehandlung erhält (vgl. BVerwG, B.v. 8.8.2018 - 1 B 25.18 -juris Rn. 11).

    24 Ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK wegen einer drohenden menschenunwürdigen Verelendung setzt dabei keine "Extremgefahr" voraus, die für die Durchbrechung der Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 6 AufenthG notwendig ist (vgl. BVerwG, Besch), v. 8.8.2018,1 B 25.18 - juris Rn. 13).

  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus VG München, 01.07.2022 - M 13 K 18.30039
    Der Gerichtshof der Europäischen Union stellt in seiner Rechtsprechung (EuGH, Urteile v. 19.3.2019 - C-297/17 u.a., Ibrahim - JZ 2019, 999, Rn. 89 ff., und C-163/17, Jawo, InfAusIR 201 9, 236, Rn. 90 ff.) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (U.v. 21.1 .2 0 1 1, 30696/09, M.S.S. / Belgien und Griechenland, NVwZ 2011, 413, Rn. 252 ff.) M 13 K 18.30039 darauf ab, ob sich die betroffene Person "unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not" befindet, "die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre" (vgl. BVerwG, u.v. 4.7.2019-1 C 4 5 / 1 8 - juris, Rn. 12; OVG Hamburg, U.V. 18.12.2019-1 Bf 132/17.A-juris, Rn. 39).
  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ibrahim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Auszug aus VG München, 01.07.2022 - M 13 K 18.30039
    Der Gerichtshof der Europäischen Union stellt in seiner Rechtsprechung (EuGH, Urteile v. 19.3.2019 - C-297/17 u.a., Ibrahim - JZ 2019, 999, Rn. 89 ff., und C-163/17, Jawo, InfAusIR 201 9, 236, Rn. 90 ff.) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (U.v. 21.1 .2 0 1 1, 30696/09, M.S.S. / Belgien und Griechenland, NVwZ 2011, 413, Rn. 252 ff.) M 13 K 18.30039 darauf ab, ob sich die betroffene Person "unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not" befindet, "die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre" (vgl. BVerwG, u.v. 4.7.2019-1 C 4 5 / 1 8 - juris, Rn. 12; OVG Hamburg, U.V. 18.12.2019-1 Bf 132/17.A-juris, Rn. 39).
  • EGMR, 13.12.2016 - 41738/10

    Ausweisung, Krankheit, Sperrwirkung, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Straftat,

    Auszug aus VG München, 01.07.2022 - M 13 K 18.30039
    NVwZ 2017, 1187 Rn. 174; EuGH, U.v. 16.2.2017-C-578/1, C.I. u.a. - NVwZ 691, Rn. 68).
  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der

    Auszug aus VG München, 01.07.2022 - M 13 K 18.30039
    23 (1) Eine Verletzung von Art. 3 EMRK (sowie von Art. 4 GRCh, der Art. 3 EMRK entspricht, vgl. Art. 52 Abs. 3 GRCh), kommt in besonderen Ausnahmefällen auch bei "nichtstaatlichen" Gefahren aufgrund prekärer Lebensbedingungen in Betracht, bei denen ein "verfolgungsmächtiger Akteur" (siehe § 3c AsylG), fehlt, wenn die humanitären Gründe mit Blick auf die allgemeine wirtschaftliche Lage und die Versorgungslage betreffend Nahrung, Wohnraum, Hygiene und Gesundheitsversorgung "zwingend" sind (BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 45/18 - juris, Rn. 12 m.v.N.).
  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VG München, 01.07.2022 - M 13 K 18.30039
    Jedoch ist die Gefahr hinsichtlich des Klägers nicht derart extrem, dass dieser im Falle einer Rückkehr nach Äthiopien "sehenden Auges dem Tod oder schwersten Verletzungen" ausgesetzt Würden (vgl. zu diesem Maßstab: BVerwG, U.v. 17.10.2006 - 1 C 18/05 -, juris Rn. 16) und deshalb aus verfassungsrechtlichen Gründen die Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 6 AufenthG entfällt.
  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

    Auszug aus VG München, 01.07.2022 - M 13 K 18.30039
    19 Bei den nationalen Abschiebungsverboten im Sinne des § 60 Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG handelt es sich um einen einheitlichen, nicht weiter teilbaren Verfahrensgegenstand (BVerwG, U.V. 8.9.2011 - 10 C 14.10 - juris; BayVGH, U.V. 21.11.2014 - 13a B 14.30284 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2019 - 9 A 4590/18

    Kein Abschiebungsschutz für aus Bagdad stammende Iraker allein aufgrund der

    Auszug aus VG München, 01.07.2022 - M 13 K 18.30039
    26 (a) Für die Beurteilung, ob eine Verletzung des Art. 3 EMRK in Betracht kommt, ist auf den gesamten Abschiebungszielstaat abzustellen und zunächst zu prüfen, ob entsprechende Umstände an dem Ort vorliegen, an dem die Abschiebung endet (Nds. OVG, u.v. 24.9.2019 - 9 LB 136.19 - juris Rn. 118; O V G NW, U.v. 28.8.2019- 9 A 4590/18.A - juris, Rn. 175).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2017 - A 11 S 789/17

    Verfolgungslage für alleinstehende junge Männer in Afghanistan

    Auszug aus VG München, 01.07.2022 - M 13 K 18.30039
    71 (1) Liegen - wie hier - die Voraussetzungen eines nationalen Abschiebungsverbotes wegen schlechter humanitärer Bedingungen nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK nicht vor, so scheidet auch eine im Rahmen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG M 13 K 18.30039 in verfassungskonformer Anwendung allein relevante extreme Gefahrenlage aus (vgl. VGH Bad.-Württ, U.V. 9.11.2017 - A 11 S 789/17 -juris Rn. 282).
  • VGH Bayern, 21.11.2014 - 13a B 14.30284

    Schlechte humanitäre Bedingungen können eine auf eine Bevölkerungsgruppe bezogene

    Auszug aus VG München, 01.07.2022 - M 13 K 18.30039
    19 Bei den nationalen Abschiebungsverboten im Sinne des § 60 Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG handelt es sich um einen einheitlichen, nicht weiter teilbaren Verfahrensgegenstand (BVerwG, U.V. 8.9.2011 - 10 C 14.10 - juris; BayVGH, U.V. 21.11.2014 - 13a B 14.30284 -.
  • OVG Hamburg, 18.12.2019 - 1 Bf 132/17

    Rückkehr eines gesunden, arbeitsfähigen, alleinstehenden Mannes nach Bulgarien,

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